Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet im Rahmen der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV) entsprechende Kurse an. Die schließen an einen Integrationskurs an – die Voraussetzung für die Teilnahme ist somit mindestens das Sprachniveau B1.
Spezialmodule werden zum Beispiel für die Branchen Handel, Gastronomie, Lager/ Logistik, Gewerbe/ Technik, akademische Heilberufe sowie Pflege und Pädagogik angeboten.
Der zeitliche Aufwand beträgt zwischen 400 bis 600 Unterrichteinheiten. Die zeitliche Abstimmung und Planung geschieht idealerweise zwischen Unternehmen und Sprachkursträger.
Gerade in ländlichen Gegenden ist es häufig problematisch einen passenden Kurs zur berufsbezogenen Deutschförderung zu finden. Hier können sich bspw. Unternehmen und Kommunen gemeinsam um einen Kurs vor Ort bemühen. Die Kursvoraussetzung ist hierbei eine Teilnehmendenzahl von 15 Personen, wobei reine Azubi- und Beschäftigtenkurse Teilnehmendenzahl von 7 Personen benötigt.
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20.000 EUR zahlen Teilnehmende oder der Arbeitgeber einen Beitrag von 2,32 EUR je Unterrichtseinheit. Dies sind bei einem Kurs mit 600 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.392 EUR. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung innerhalb von zwei Jahren kann eine Rückerstattung von 50% des geleisteten Beitrags beantragt werden.
Über die Berechtigung zur Teilnahme von Personen, die beschäftigt sind und/oder weil sie begleitend zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen, entscheidet das BAMF. Im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erteilt das BAMF in der Regel diese Teilnahmeberechtigung zum Berufssprachkurs.