Frau Zaya lebt seit sieben Jahren in Deutschland. Davon hat sie sechs zu Hause als Mutter verbracht und sich um ihre zwei Kinder gekümmert. Das war eine schöne Zeit für die Familie. Allerdings war ihr Mann der Einzige, der damals Geld verdient hat. In ihrer Heimat Syrien war Frau Zaya Friseurin und hatte auch einen eigenen Salon. Darum entschied sie sich im Jahr 2017 wieder in ihrem alten Beruf tätig zu werden. Sie versuchte bei der Handwerkskammer Magdeburg eine Anerkennung ihres syrischen Berufsabschlusses zu bekommen. Leider konnte die Kammer im Vergleich zum deutschen Referenzberuf nur eine Teilanerkennung aussprechen.

„Gerade im Bereich der Männerfrisuren fehlten mir Kenntnisse und Fertigkeiten, da ich in Syrien nur Frauen frisieren durfte.“ Wenn man sich in Deutschland offiziell Friseurin nennen möchte, muss man aber Frauen und Männer frisieren können. Aber auch in anderen Bereichen zeigten sich noch Lücken.

Um diese fehlenden Qualifikationen zu erwerben, verwies die Handwerkskammer an das IQ Netzwerk in Sachsen-Anhalt. Hier bekam die junge Frau kostenlose Unterstützung auf ihrem Weg zum Facharbeiterinnenbrief von der Deutsche Angestellten Akademie GmbH (DAA) und dem Bildungszentrum der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau GmbH. Hand in Hand wurde ein individueller Bildungsplan erstellt, mit dem Frau Zaya in mehreren Lehrgängen im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer qualifiziert wurde und weiterhin Kenntnisse im Rahmen verschiedener betrieblicher Praxiserprobungen erwarb.

Nach Abschluss der Anpassungsqualifizierung erhielt sie im Juni 2018 durch einen Folgeantrag die volle Anerkennung als Friseurin in Deutschland. Um wieder einen eigenen Salon eröffnen zu können, arbeitet die junge Frau jetzt an ihrem Meisterabschluss. Den möchte sie im Sommer 2019 erlangt haben.