Im Gespräch: Dr. Brigitt Koschel, IHK Bildungszentrum Halle-Dessau, Leiterin des Angebots "Wege zum Berufsabschluss: Beratung und Vorbereitung sowie Qualifizierung für die Externenprüfung für IHK- und HWO-Berufe" im IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt
Was ist IQ?
IQ ist die Abkürzung für das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Zielsetzung des Programms ist die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund, Eingewanderte und Flüchtlinge. Das IHK Bildungszentrum ist Partner im IQ Landesnetzwerk Sachsen-Anhalt.
Was ist Ihre Rolle dabei?
Wir sprechen Menschen mit Migrationshintergrund, Eingewanderte und Flüchtlinge an, die ihre berufliche Qualifikation im Heimatland erworben haben. Um auch hier in Deutschland einer adäquaten Beschäftigung nachzugehen, gibt es für sie als ersten Schritt die Möglichkeit, ihren ausländischen Abschluss anerkennen zu lassen.
Dazu beraten wir und vermitteln Experten, die bei der Antragstellung helfen. Wenn der Abschluss anerkannt wird, können sie hier in einer gleichwertigen Tätigkeit arbeiten. Gern unterstützen wir auch bei der Suche nach Praktika und Arbeitsstellen.
Und wie sieht es aus, wenn der Berufs- oder Studienabschluss nicht anerkannt wird?
Wenn er nicht oder nicht vollständig anerkannt wird, ist es meist schwierig, hier eine gleichwertige Tätigkeit aufzunehmen. Die Folge sind oft prekäre oder auch unsichere Arbeitsverhältnisse.
An der Stelle helfen wir über IQ mit einer Qualifizierungsberatung und Qualifizierungsangeboten für den Erwerb eines deutschen Berufsabschlusses, der dem ausländischen Abschluss oder dortigen Berufserfahrungen entspricht. Das geht auf dem Weg der Externenprüfung.
Was ist eine Externenprüfung?
Externenprüfung nennt man den Erwerb eines deutschen Berufsabschlusses nach §45 Abs. 2
des Berufsbildungsgesetzes. Demnach können Menschen mit einer Berufserfahrung, die mindestens dem Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit entspricht, zu einer IHK-Prüfung zugelassen werden. Das Gesetz weist explizit darauf hin, dass auch ausländische Berufsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland angerechnet werden können.
Werden alle diese Angebote gefördert?
Ja, diese Qualifizierungen inklusive Literatur und Prüfungsgebühren werden vollständig über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert.
Interessierte können sich gern an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden. Sie vereinbaren dann einen Beratungstermin.