
Leben und Arbeiten in Deutschland
- Leben und Arbeiten ohne Rücksicht auf das "Dublin-Verfahren" ist möglich.
- Aufgrund der besonderen Situation in der Ukraine wurde entgegen der Visums- und Aufenthaltstitelpflicht eine Ausnahmeregelung geschaffen:
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind im Bundesgebiet vorübergehend von diesem Erfordernis befreit. Diese Ausnahme gilt nach derzeitigem Stand für erstmalige Einreisen bis zum 31. Mai 2023 für einen Zeitraum von 90 Tagen und ermöglicht damit längstens einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 29. August 2023. Innerhalb dieser 90 Tage muss ein Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
- Seit dem 01. Juni 2022 besteht für alle Ukrainer*innen ein Leistungsanspruch nach SGB II (Grundsicherung – Jobcenter) sowie damit verbunden ein Anspruch auf Beratung und Vermittlung. Voraussetzung ist die Meldung bei der zuständigen Ausländerbehörde und die dortige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (oder einer provisorischen Fiktionsbescheinigung) mit Eintragung einer Beschäftigungserlaubnis.
- Mit biometrischem Pass dürfen Ukrainer*innen im Schengen- Gebiet ohne Visum weiterreisen (90 Tage innerhalb 180 Tagen).
- Sind ukrainische Geflüchtete sozialversicherungspflichtig angestellt, sind sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung pflichtversichert.
- Beschäftigung wird durch die Ausländerbehörden in der Regel genehmigt (Prüfung des Aufenthaltstitels erforderlich).
- In den meisten Fällen ist eine Beschäftigung als Hilfskraft möglich.
- Auch die Beschäftigung als Fachkraft kann bei Eignung angestrebt werden (erfolgreich abgeschlossene Anerkennung).
- Ausbildung und Qualifizierung sind möglich.
- Suche nach Arbeitskräften über die Agentur für Arbeit/ Jobcenter.
- Integrations- und Berufssprachkurse, Migrationsberatung möglich.
Wir beraten Sie gern zu allen Themen und Fragen rund um die Fachkräftegewinnung.
Nützliche Links:
- https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ (Zuständigkeit ABH/ BAMF)
- https://icanhelp.host/ (Unterkunft)
- https://www.unterkunft-ukraine.de/ (Unterkunft)
- https://www.bgk-verein.de/hilfsanfrage-unterkunft/ (Unterkunft)
- https://www.auswaertiges-amt.de/de (Auswärtiges Amt)
- https://zugportal.de/collection-type/collection/4wTb0baXrhZTCLqrKVfZca (Reise und Aufenthalt)
- https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
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