
Informationen für Unternehmen
Wenn Sie planen, eine aus der Ukraine geflüchtete Person zu beschäftigen, kontaktieren Sie uns gern. Wir können Sie in einem Gespräch kostenfrei zu den Möglichkeiten der Beschäftigung im Einzelfall gezielt beraten. Hier geht es zu unseren Expertinnen und Experten.
Ein kurzes Informationsvideo auf YouTube zum Thema finden Sie hier.
Eine kurze Faktensammlung zu den Themen Leben und Arbeiten in Deutschland
- Leben und Arbeiten ohne Rücksicht auf das "Dublin-Verfahren" ist möglich.
- Neue Richtline ist in Kraft, die besagt, dass „aus der Ukraine Vertriebene im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit“ sind.
- Meldung bis zum 23.05.22 bei der Ausländerbehörde wichtig.
- Leistungen können beim Sozialamt beantragt werden.
- Ärztliche Versorgung der Flüchtlinge ist möglich (Erstversorgung).
- Ab dem 01. Juni 2022 besteht für alle Ukrainer*innen ein Leistungsanspruch nach SGB II (Grundsicherung – Jobcenter) sowie damit verbunden ein Anspruch auf Beratung und Vermittlung. Voraussetzung ist die Meldung bei der zuständigen Ausländerbehörde und die dortige Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis (oder einer provisorischen Fiktionsbescheinigung) mit Eintragung einer Beschäftigungserlaubnis.
- Sind ukrainische Geflüchtete sozialversicherungspflichtig angestellt, sind sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung pflichtversichert.
- Beschäftigung soll durch die Ausländerbehörden grundsätzlich gestattet werden (Prüfung des Aufenthaltstitels erforderlich).
- In den meisten Fällen wird eine Beschäftigung als Hilfskraft möglich sein.
- Auch die Beschäftigung als Fachkraft kann bei Eignung angestrebt werden.
- Ausbildung und Qualifizierung sind möglich.
- Suche nach Arbeitskräften über die Agentur für Arbeit.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Themenkomplex: Beschäftigungsmöglichkeiten von Arbeitskräften aus der Ukraine finden Sie in dieser PDF.
Nützliche Links
- https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ (Zuständigkeit ABH/ BAMF)
- https://icanhelp.host/ (Unterkunft)
- https://www.unterkunft-ukraine.de/ (Unterkunft)
- https://www.bgk-verein.de/hilfsanfrage-unterkunft/ (Unterkunft)
- https://www.auswaertiges-amt.de/de (Auswärtiges Amt)
- https://zugportal.de/collection-type/collection/4wTb0baXrhZTCLqrKVfZca (Reise und Aufenthalt)
- https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
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